8.4.2022

Alvoso Pensionierungsanlass vom 5.04.2022

Alvoso mit neuer Veranstaltungsreihe und erstem Pensionierungsanlass

„W“ wie „Wissen“ symbolisiert eine neue Themenreihe der Alvoso Pensionskasse. Im Fokus steht die Vermittlung von Wissen und Aufklärung rund um das Thema der beruflichen Vorsorge. Ein erster Event zur neuen Serie fand am Dienstag, 5. April 2022 statt.

Der Einladung zur Informationsveranstaltung rund um die Pensionierungsplanung folgten rund 40 Teilnehmende. Ein klares Zeichen, dass das Bedürfnis nach Information und Aufklärung rund um die eigene Pensionierung gross ist.

Thomas Schmidiger, Geschäftsführer der Alvoso Pensionskasse, führte informativ und praxisnah durch den gut organisierten Anlass. Oder wie es einer der Teilnehmer ausdrückte: „Ich habe in meinem Beruf tagtäglich mit der BVG Thematik zu tun, aber Herr Schmidiger und Herr Ryf haben wirklich einen super Job gemacht. Einfach genial. Auch die Unterlagen sind professionell und einfach erstellt, um damit zu arbeiten“.

Die fast nicht enden wollende Fragerunde, die sich bis weit in den Apéro hineinzog, zeigt, dass die Alvoso mit dieser Veranstaltung den Nerv der Zeit getroffen hat.

Im Gespräch mit Thomas Schmidiger erhalten wir tieferen Einblick über das weitere Vorgehen mit der Themenreihe „W“;

Der Pensionierungsanlass vom 5. April 2022 war der erste Anlass in einer neuen Reihe, genannt «Wissen». Warum wurde diese neue «Serie» gestartet und was hat sie zum Ziel?

Thomas Schmidiger: Verschiedene Umfragen zur beruflichen Vorsorge zeigen regelmässig, dass der Wissenstand rund um Pensionskassen im Allgemeinen, aber auch um die individuelle Situation ausbaufähig ist. Dies hat uns bei Alvoso auf mehreren Ebenen bewogen, zur Wissensbildung beizutragen. Oberstes Ziel ist dabei der Aufbau von Wissen bei unseren Versicherten. In zweiter Linie möchten wir natürlich den Kreis gerne etwas weiter auf potenzielle Kunden der Alvoso Pensionskasse erweitern.

Wie geht es weiter, sind weitere Pensionierungsanlässe wie der heutige geplant und welche Art (Informations-) Veranstaltungen sind unter dem neuen Label «Wissen» angedacht?

TS: Der Pensionierungsanlass vom 5. April 2022 war quasi unser «Versuchsballon». Wir möchten diesen inhaltlich sicher wiederholen. Aktuell sind wir daran, weitere Themenbereiche zu definieren, welche wir zusätzlich in unser Angebot aufnehmen können.

Wie beurteilen Sie den Anlass, war das Interesse, resp. Bedürfnis gross?

TS: Die fast 40 Anmeldungen für den Pensionierungsanlass vom 5. April 2022 haben uns positiv überrascht. Wir hatten keine konkrete Erwartungshaltung. Die vielen Teilnehmenden haben uns aber in der Annahme bestätigt, dass die persönliche Pensionierungssituation viele Fragen aufwirft.

Pensionierungsanlässe sind für die Beteiligten, resp. Besucher immer ein Bewusst- werden mit der eigenen, bevorstehenden Pensionierung. Ist das ein schwieriger Umstand – und wie begegnet man dem?

TS: Oft ist es eher das Ungewisse oder die Unsicherheit, welche möglicherweise Unbehagen bei den Betroffenen schafft. Durch eine erste Information kann man hier Sicherheit vermitteln. Weiter hilft es zu erfahren, dass jede Situation individuell betrachtet werden muss und viele Facetten berücksichtigt werden müssen. Bei einem Anlass mit 40 Teilnehmenden hilft zusätzlich die Feststellung, dass es viele andere Versicherte gibt, welche ähnliche Fragestellungen haben. Gerade im abschliessenden, persönlichen Kontakt können dann erste Fragen beantwortet und erste Tipps für die nächsten Schritte weitergegeben werden.

Was sind die am häufigsten gestellten Fragen?

TS: Viele Versicherte interessiert, wie sie den persönlichen Rücktritt gestalten können. Dies betrifft Fragen zum Zeitpunkt, zur Art des Leistungsbezugs (Rente oder Kapital) oder zur Möglichkeit der Teilpensionierung. Daran anknüpfend werden oft Fragen zu einer möglichen Vorsorgelücke und zur individuellen Einkaufsmöglichkeit gestellt.

Was sind die häufigsten Irrtümer, resp. welche Bedürfnisse «rechtfertigen» einen solchen Anlass?

TS: Bei der AHV-Rente ist es der Irrtum, dass diese im Pensionsalter automatisch ausbezahlt wird. Dabei muss man sich mehrere Monate vor Bezugsbeginn bei der Ausgleichskasse für den Bezug anmelden. Weitere Irrtümer betreffen die vermutete Höhe der Altersleistung aus AHV und/oder Pensionskasse. Je nach Einkommen werden nach der Pensionierung nur noch zwischen 30 und 60 Prozent des Erwerbseinkommens abgedeckt. Die persönliche Ergänzung der Altersleistung ist daher zentral. Auch die Erwartung, dass die Steuerlast nach der Pensionierung massgeblich sinkt, ist oft ein Trugschluss. Durch den Wegfall von Auslagen im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit (Sozialversicherungsabzüge auf dem Lohn, Tickets für den ÖV, resp. Autokosten, auswärtiges Essen, Arbeitskleider etc.) können nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Damit reduziert sich das steuerbare Nettoeinkommen oft weniger stark als erwartet.