Häufige Fragen (FAQ)
Unter den Sozialversicherungen werden die AHV (inkl. IV/EO), die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Unfallversicherung (UVG) und die berufliche Vorsorge (BVG) zusammengefasst. Unter Umständen hat der Arbeitgeber zusätzlich eine Krankentaggeldversicherung (KTG) abgeschlossen. Prämien werden oft von Gesetzes wegen hälftig zwischen Arbeitgeber und -nehmer geteilt. Anders sieht das UVG eine Aufteilung zwischen Berufsunfall (Arbeitgeber) und Nicht-Berufsunfall (Arbeitnehmer) vor.
Die Beitragszahlung der AHV lässt sich mittels Auszug aus dem individuellen Konto (IK-Auszug, alle 5 Jahre kostenlos) über die zuständige Ausgleichskasse überprüfen.
Beim BVG schafft die Regelung Sicherheit, dass die Pensionskasse ab 90 Tagen Zahlungsausstand des Arbeitgebers sowohl die betriebliche Vorsorgekommission wie auch die kantonale Aufsicht informieren müssen.
Bei den weiteren Versicherungen bleibt nur der Kontakt zur Personalabteilung und in letzter Instanz zur Versicherung selbst.
Ja. Um zumindest gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert zu sein, muss gemäss Gesetz der 1. Januar des Jahres, in dem ein Arbeitnehmender das 17. Lebensjahr erreicht, zurückgelegt sein. Das Altersparen beginnt erst am 1. Januar nach Erreichen des 24. Lebensjahres. Abgesehen vom Alter ist das BVG eine obligatorische Versicherung, der alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmenden in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis das länger als drei Monate dauert (oder länger geplant ist) beitreten müssen. Dies ab einem Brutto-Jahreslohn von mehr als CHF 21’510 (Stand: 2022). Unregelmässige Zulagen wie Überstundenentschädigungen sind nicht darin enthalten.
In der beruflichen Vorsorge (BVG) werden zwei Arten von Beiträgen bezahlt: Sparbeiträge für das Alterssparen und Risikobeiträge für die Versicherung von Invalidität und Tod. Bei den Sparbeiträgen sieht das Gesetz je nach Alterskategorie unterschiedliche Beitragssätze vor. Ausserdem gilt im BVG-Bereich jeweils die Regelung, dass bereits ab dem 1. Januar eines Jahres, in welchem das entsprechende Altersjahr erreicht wird, die Beiträge angepasst werden. Bei den Risikobeiträgen ist die Pensionskasse freier in der Gestaltung. Auch hier steigen die Beiträge jedoch oft mit zunehmendem Alter. Ein Blick auf Ihren persönlichen Vorsorgeausweis kann hier Klarheit schaffen.
Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) sieht für die obligatorische Versicherung gewisse Grenzwerte vor. Dieser beträgt etwa für die sogenannte Eintrittsschwelle 21 510 Franken. Erst ab diesem Jahreseinkommen ist man obligatorisch im BVG versichert. Ebenfalls keine obligatorische Versicherung ist vorgeschrieben, wenn ein Arbeitsvertrag befristet abgeschlossen wird und weniger als drei Monate dauert.
Viele Arbeitgeber schöpfen jedoch über-obligatorische Versicherungsmöglichkeiten aus und versichern ihre Mitarbeitenden bereits ab einer tieferen Eintrittsschwelle oder mit reduziertem Koordinationsabzug. Dies wirkt sich positiv auf die späteren Rentenleistungen aus.
Vor Beginn eines unbezahlten Urlaubs stehen Ihnen verschiedene Varianten zur Verfügung, wie Sie den Versicherungsschutz bei der Alvoso Pensionskasse aufrechterhalten können. Sie haben folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
- Weiterführung bisheriger Versicherungsschutz
- Weiterführung bisherige Risikoversicherung
- Sistierung der Versicherung
Eine versicherte Person, die ab dem 55. Altersjahre ihre Stelle verliert, kann bei Alvoso versichert bleiben. Sie hat die gleichen Rechte wie die anderen Versicherten (Verzinsung, Umwandlungssatz, Rente). Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.
Grundsätzlich wird während der Erwerbstätigkeit das Sparkapital für eine spätere Rente angespart. Dieses Sparkapital wird zum Zeitpunkt der Pensionierung in eine Rente umgewandelt. Dabei kommt der Umwandlungssatz zur Anwendung. Sie finden ihre voraussichtliche Jahresrente auf ihrem Vorsorgeausweis.
Neben der Altersrente sind Invalidität und Tod mitversichert. Auch diese individuellen Leistungen finden sie auf ihrem Vorsorgeausweis.
Der Arbeitgeber legt zusammen mit den Vertretern der Arbeitnehmern fest, welcher Teil des Lohnes in der beruflichen Vorsorge versichert wird. Der versicherte Lohn ist im individuellen Vorsorgeausweis für jeden Versicherten ersichtlich.
Der Gesetzgeber ermöglicht den Einkauf in die 2. Säule, damit eine Vorsorgelücke geschlossen werden kann. Er fördert diese Schliessung, indem man den Einkauf vom steuerbaren Einkommen abziehen kann. Neben der sofortigen Steuerersparnis sprechen auch die höheren Anlageerträge sowie die damit verbundene Erhöhung der zukünftigen Pension für einen Einkauf. Zu beachten gilt es die Sperrfrist 3 Jahre vor der Pensionierung: Wenn bei Pensionierung ein Kapitalbezug erfolgt, wird ein Nachsteuerverfahren eingeleitet und die damals gesparte Steuer ist nachzuzahlen. Weiter ist zu beachten, dass bei einem früheren WEF-Bezug (Wohneigentumsförderung) zuerst der gesamte Vorbezug zurückzuzahlen ist, bevor ein Einkauf stattfinden kann. Von dieser Regelung ausgenommen ist der Wiedereinkauf in die durch eine Scheidung entstandene Vorsorgelücke. Über Ihre individuelle Situation gibt Ihr individueller Vorsorgeausweis Auskunft.
Hohe Steuerzahlungen sind selten geschätzt. Mit einer Einzahlung in die Pensionskasse können diese reduziert werden. Im Unterschied zu Einzahlungen in die Säule 3a gibt es bei Pensionskassen keinen jährlichen Maximalbetrag. Zu beachten ist jedoch der persönliche Vorsorgeplan, welcher einen individuellen Einkauf begrenzen kann. Viele Vorsorgeeinrichtungen lassen jedoch weitere Einkäufe, beispielsweise für eine geplante vorzeitige Pensionierung zu. Welche Ziele erreicht man mit einer solchen Einzahlung? Neben der sofortigen Steuerersparnis können damit allfällige Vorsorgelücken (Schwangerschaft, Auslandlandaufenthalt, Lohnerhöhungen) geschlossen werden. Und nicht zuletzt resultiert eine höhere Altersleistung.
Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen und Ihr Vorsorgeguthaben ausbezahlen lassen möchten, kommen Quellensteuern zur Anwendung.
Die Geschäftsstelle der Alvoso Pensionskasse ist in Schlieren (Kanton Zürich) domiziliert. Aus diesem Grund werden die Steuersätze des Kantons Zürich angewendet.
Im Versicherungsausweis ist ersichtlich, welche Summe noch eingekauft werden kann (Einkaufspotenzial). Das Einkaufspotenzial zeigt an, wie hoch der Betrag ist, den Sie zur Aufstockung der reglementarischen Altersleistung maximal freiwillig in die Pensionskasse einbezahlen können. Mit dem freiwilligen Einkauf schliessen Sie allfällige Vorsorgelücken, erhöhen Ihre Altersrente und sparen zusätzlich noch Steuern.
Nein, leider nicht. Die Mittel können nur für Wohneigentum verwendet werden, welches ständig selbstbewohnt ist. Ferienhäuser und Ferienwohnungen gehören nicht dazu.
Jeder aktive Versicherte (keine Rentner), welcher über ein Altersguthaben von mindestens CHF 20’000 verfügt und in den letzten 3 Jahren keine Einkäufe getätigt hat, kann bis 3 Jahre vor dem ordentlichen Altersrücktritt einen Vorbezug tätigen.
Vorbezüge sind im Abstand von mindestens 5 Jahren möglich.
Für Versicherte ab Alter 50 entspricht das verfügbare Kapital für den Vorbezug der Freizügigkeitsleistung mit Alter 50 oder die Hälfte der zum Zeitpunkt des Vorbezugs vorhandenen Freizügigkeitsleistung, falls diese höher ist.
Ein entsprechendes Gesuch muss bis spätestens 1 Monat vor dem Rücktrittszeitpunkt schriftlich eingereicht werden (Pensionierungserklärung). Ab diesem Zeitpunkt ist dieses unwiderruflich.
Gleichzeitig ist die Zustimmung des Ehepartners nachzuweisen. Verspätete Gesuche begründen keinen Rechtsanspruch.
Bei den Kapitalbezügen fällt einmalig eine Steuerbelastung an, bei der Rente ist dies verteilt und ist Einkommenssteuerpflichtig.
Warum nicht beides? Bei Alvoso Pensionskasse sind Kapitalbezüge im vollen Umfang oder auch teilweise möglich. Ein sicheres Einkommen für das ganze Leben nach der Pensionierung ist das Hauptargument für die Rente. Voller oder teilweiser Kapitalbezug hängt von der individuellen Lebensplanung ab.
Die Alvoso Pensionskasse zahlt Invalidenrenten, wenn die versicherte Person im Sinne der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zu mindestens 40% invalid ist (IV-Entscheid) und bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, bei Alvoso versichert war.
Die Invalidenrente, welche Alvoso an die versicherte Person ausbezahlt, ist auf dem Versicherungsausweis ersichtlich. Bei 40% Invalidität kommt eine ¼-Invalidenrente zur Anwendung. Ein steigender Invaliditätsgrad hat höhere Invalidenrenten zur Folge.
Die Begünstigten einer Todesfallleistung sind in der Begünstigten Ordnung genannt. Die Begünstigten Ordnung in der beruflichen Vorsorge ist unabhängig vom Erbrecht (ZGB). Ein Testament, worin eine allfällige Kapitalaufteilung niedergeschrieben wurde, kommt in der Beruflichen Vorsorge nicht zur Anwendung und hat keine Gültigkeit.