Aktuell
11.12.2024
Neue Grenzbeträge in der Beruflichen Vorsorge BVG ab 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 gelten in der beruflichen Vorsorge neue Grenzbeträge. Damit Sie prüfen können, ob Mitarbeitende Ihres Unternehmens betroffen sind, haben wir die wichtigsten Kennzahlen für Sie zusammengefasst:
- Neue Eintrittsschwelle: CHF 22’680
- Neuer Koordinationsabzug: CHF 26’460
- Neuer oberer Grenzbetrag: CHF 90’720
Der Mindestzins für die Pensionskasse bleibt auch im Jahr 2025 bei 1,25 % und bietet damit weiterhin eine stabile Verzinsung auf Ihre Altersguthaben, die deutlich über Verzinsungen von Bankkonten liegen.
Unter dem folgenden Link finden Sie alle neuen Grenzbeträge der Sozialversicherungen ab 01.01.2025:
Link: Neue Grenzbeträge BVG ab 01.01.2025
Sie sind nicht sicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist oder haben Rückfragen? Wir helfen gerne weiter.
Ihre Alvoso Pensionskasse