Aktuell
6.7.2021
Interview mit Simone Schäublin – Mitarbeiterin BERAG und Ansprechsperson für die Versicherten der Alvoso
Wie kann man die Dienstleistung der BERAG im Wesentlichen zusammenfassen?
Die BERAG ist ein unabhängiger Pensionskassendienstleister. Die Firma beschäftigt mittlerweilen über 70 Mitarbeiter an den Standorten Basel und Zürich und bietet Dienstleistungen in den folgenden Bereichen an
- Pensionskassenverwaltung und Geschäftsführung
- Rückversicherungsmanagement
- Beratung und Expertentätigkeit
- Digitalisierungslösungen für Pensionskassen
- Saas-Lösungen
Für die Alvoso Pensionskasse dürfen wir das Rückversicherungsmanagement umsetzen. Neben der Alvoso Pensionskasse betreuen wir im Bereich der Rückversicherungsmanagement weitere 40 Pensionskassen mit rund 60’000 Versicherten.
Ist die Alvoso Pensionskasse , resp. deren Destinatäre der Normalfall oder gibt es hier spezielle Fälle?
Die Alvoso Pensionskasse ist eine der rund 230 Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen in der Schweiz. Sie bietet ihren Kunden die marktübliche Flexibilität in der Gestaltung der Vorsorgelösung.
Nach unserer Beobachtung bietet die Alvoso Pensionskasse Unternehmen fast aller Branchen eine Anschlussmöglichkeit. Darin unterscheidet sich die Alvoso Pensionskasse von vielen Mitbewerbern. Das bewirkt eine positive Risikoverteilung sowie im Tagesgeschäft ein abwechslungsreiches Klientel im Leistungsfall.
Auf welche Kernpunkte in der Abwicklung von Leistungsfällen muss man Acht geben?
Um eine mögliche Invalidisierung zu verhindern, ist eine frühzeitige Meldung von Arbeitsunfähigkeiten entscheidend.
Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit von 30 Tagen oder nach wiederkehrenden, kürzeren, krankheitsbedingten Absenzen während eines Jahres muss der Arbeitgeber der Pensionskasse die Arbeitsunfähigkeit mitteilen. Die Arbeitsunfähigkeitsmeldung infolge eines Unfalls muss nach 90 Tagen unfallbedingter Abwesenheit eingereicht werden.
Durch berufliche Reintegrationsmassnahmen kann der soziale und der berufliche Abstieg der versicherten Person vermieden werden, dem Arbeitgeber bleiben langjährige, qualifizierte Mitarbeitende erhalten und die Vorsorgeeinrichtungen können die Invaliditätskosten senken.
Die Destinatäre der Alvoso Pensionskasse haben direkt mit ihnen zu tun. Ist dies der Regelfall, resp. welche Vorteile ergeben sich daraus?
Der direkte Kontakt mit dem Arbeitgeber und dem Versicherten ist für uns in der Fallführung und als Dienstleister hilfreich. Es geht darum, möglichst rasch individuell passende Massnahmen einzuleiten, um die Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung der betroffenen Personen möglichst hoch zu halten. Für das von uns empfohlene, aktive Fallmanagement ist also ein direkter Kontakt zu den involvierten Parteien matchentscheidend.
Der Versicherte selbst kann im Bedarfsfall von einer aktiven Begleitung durch uns, allenfalls durch ein externes Case Management (CM), profitieren.
Können Sie uns einen Schaden-Ablauf schildern?
In der Regel ist es der Arbeitgeber, der uns als erstes über die Homepage der Alvoso Pensionskasse die Arbeitsunfähigkeit (AUF) eines Versicherten meldet, damit wir die Fallbetreuung starten können.
Sobald alle relevanten Formulare bei uns eingegangen sind, starten wir die Koordination mit den anderen betroffenen Sozialversicherungen sowie mit involvierten Ärzten etc. Die Fachexperten beurteilen, bei welchen AUF-Fällen ein Reintegrationspotential besteht. Diese werden, sofern die arbeitsunfähige Person damit einverstanden ist, den Case Management-Partnern übergeben und von ihnen weiter betreut.
Um eine Leistungseinbusse zu verhindern, sollte die IV-Anmeldung spätestens sechs Monate nach Beginn der langandauernden oder wiederholten Arbeitsunfähigkeit bei der IV-Stelle des Wohnkantons der versicherten Person eingereicht werden. Diese IV-Anmeldung muss die versicherte Person machen da diese nicht durch den Arbeitgeber erfolgt. Dank einer frühzeitigen Meldung (IV-Früherfassung) an die Invalidenversicherung können Betroffene mit ersten Anzeichen einer drohenden Invalidität erfasst und unterstützt werden. Die Meldung zur Früherfassung gilt nicht als Anmeldung für Leistungen der IV.