Grundlagen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche von einem Arbeitgeber einen Brutto-Jahreslohn von mehr als CHF 22’050.–  (Stand 2023) erzielen, müssen durch den Arbeitgeber in der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert werden.

Die Versicherung gegen die Risiken Tod und Invalidität beginnt ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Das Altersparen beginnt am 1. Januar nach Erreichen des 24. Altersjahres der versicherten Person.

Die berufliche Vorsorge (BVG) ergänzt AHV und IV. Pensionierte sollen aus diesen Versicherungen insgesamt ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten versicherten Lohnes erreichen. Die berufliche Vorsorge richtet zudem Renten bei Invalidität und Tod an die anspruchsberechtigte bzw. hinterlassene Personen aus.

Die Alvoso Pensionskasse ist die Alternative zu konventionellen Vollversicherungslösungen oder Sammelstiftungen mit Standardplänen. Mehrheitlich sind kleinere und mittlere Unternehmen aus der Deutschschweiz bei uns angeschlossen.

Alvoso besticht durch die lokale Verbundenheit und der Nähe zu den Gewerbebetrieben in der Ostschweiz und im Grosswirtschaftsraum Zürich.

Für die Versicherten werden obligatorische und überobligatorische Vorsorgepläne verwaltet, welche massgeschneidert auf die spezifischen personalpolitischen Bedürfnisse der einzelnen Firmen ausgerichtet sind. Innerhalb eines Anschlusses können verschiedene Personengruppen mit unterschiedlichen Vorsorgeplänen aufgesetzt werden. Der volle Lohn ist ohne Koordinationsabzug versicherbar.

Die Versicherungsrisiken Invalidität und Tod sind über einen Rückversicherungsvertrag vollständig abgedeckt. Insgesamt verfügt die Alvoso über eine optimale Altersstruktur und ist sehr gut aufgestellt für weiteres Wachstum.