Sammelstiftung

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der beruflichen Vorsorge zu versichern. (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge; BVG)

Eine Unternehmung kann die Umsetzung der beruflichen Vorsorge in unterschiedlichen Formen vornehmen. Dies kann in einer eigenen Pensionskasse, in einer Versicherungsgesellschaft oder in einer Sammelstiftung erfolgen. Einer Sammelstiftung schliessen sich verschiedene Unternehmen mit dem Zweck an, ihre jeweiligen Vorsorgeverpflichtungen gemeinsam zu bearbeiten.

Die Alvoso Pensionskasse ist eine Sammelstiftung und im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen (Stiftungssitz Cham, Kanton Zug). Dabei bietet sie neben der obligatorischen Versicherung gemäss BVG auch die Möglichkeit zur Versicherung von überobligatorischen Leistungen an.

Bei der Alvoso Pensionskasse sind kleinere und mittlere Unternehmen angeschlossen, für welche sich das Führen einer eigenen Pensionskasse nicht möglich ist.

Jedes Unternehmen wird als eigenständiger Anschluss geführt und bildet damit ein sogenanntes Vorsorgewerk. Dadurch sind trotz Effizienzgewinnen in der Verwaltung die eigenen Guthaben jederzeit klar zuordenbar.

Für alle angeschlossenen Unternehmungen (Vorsorgewerke) gilt ein einheitliches Reglement der Alvoso Pensionskasse.