Über uns
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Alvoso Pensionskasse und nimmt die Gesamtleitung der Stiftung wahr. Der Stiftungsrat sorgt
- für die Einhaltung der gesetzlichen Normen
- bestimmt die strategischen Ziele und Grundsätze
- legt die Organisationsstruktur fest
- gewährt die finanzielle Stabilität
- überwacht die Geschäftsführung
Die Mitglieder des Stiftungsrates werden von den Vorsorgekommissionen der angeschlossenen Unternehmen gewählt und setzt sich paritätisch zusammen (Anzahl Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter identisch).
Die Amtsdauer der Mitglieder des Stiftungsrates beträgt drei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Für die Tätigkeit als Stiftungsrat ist keine Amtsperiodenbeschränkung vorgesehen.